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Familienrecht

Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt. Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt.

Ich bearbeite diesen rechtlichen Bereich mit äußerstem Fingerspitzengefühl, um so persönliche Härten, beziehungsweise weitere Verletzungen zu vermeiden. Deshalb ist es eine Maxime meiner Kanzlei stets diskret und seriös zu arbeiten.

Unsere Schwerpunkte im Familienrecht:

  • Unterhaltsrecht
  • Trennung
  • Scheidung
  • Scheidungsfolgen
  • Beamte: Beihilfeanspruch
  • Beamte: Famillienzuschlag
  • Internationales Familienrecht

Anwaltszwang

Wer einen Scheidungsantrag stellen will, muss sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, § 114 FamFG. Vor dem Familiengericht herrscht Anwaltszwang.

Der Antragsgegner muss sich aber nicht zwingend anwaltlich vertreten lassen. Hat nämlich der eine Ehegatte den Scheidungsantrag gestellt und will der Antragsgegner lediglich diesem zu-

stimmen, so ist für diese Zustimmung kein Anwalt erforderlich.

Die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes wird jedoch dann erforderlich, wenn der Antragsgegner selbst Prozesshandlungen vornehmen und Anträge stellen will. Dazu gehört auch der Prozess-vergleich. Das ist die gerichtliche Protokollierung einer nicht notariell beurkundeten Scheidungsvereinbarung.