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Akteneinsicht

Akteneinsicht im Strafverfahren

Sie haben Ärger mit der Polizei und  der Staatsanwaltschaft? Wird gegen Sie wegen einer Straftat ermittelt? In diesem Fall sollten Sie sich nicht unüberlegt und unberaten zur Sache äußern. Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und werfen Sie erst einmal einen Blick in die Ermittlungsakte.

Da die Staatsanwaltschaft Ihnen als Beschuldigter die Akte nicht aushändigen darf, benötigen Sie dafür einen Rechtsanwalt.

Hier kann ich Ihnen gerne weiterhelfen.

Ich benötige dazu folgende Informationen:

– Ihre Kontaktdaten, inkl. E-Mail-Adresse
– Vollmacht (den Vordruck können Sie hier herunterladen, ich sende ihn Ihnen per Mail oder per Post zu)
– Aktenzeichen des Verfahrens
– Name und Anschrift der Behörde (Polizei/ Gericht/ Staatsanwaltschaft)
– kurze Schilderung des Sachverhaltes

Wenn ich die Vollmacht und die Informationen von Ihnen erhalten habe, werde ich kurzfristig beim zuständigen Gericht bzw. der zuständigen Behörde oder Staatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragen.

Bis die Akte bei mir eintrifft, können mehrere Wochen vergehen. Während dieser Zeit sollten Sie sich nicht zur Sache äußern.

Sobald ich die Akte erhalten habe, wird in der Kanzlei eine Kopie angefertigt und Ihnen auf dem Postweg zugesandt. Sollten Sie sich anschließend dazu entscheiden, sich in dieser Strafsache von mir vertreten zu lassen, können wir uns gerne in meiner Kanzlei treffen und die Sach- und Rechtslage erörtern. Ich erarbeite mit Ihnen dann eine Verteidigungsstrategie.

Ziel der erarbeiteten Strategie ist es, Ihnen ein faires Verfahren zu ermöglichen. Fairness bedeutet für mich aber auch, dass eine Honorarvereinbarung getroffen wird, die Ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen entspricht, aber auch meine Arbeitszeit angemessen berücksichtigt. Insoweit werde ich Sie über die verschiedenen Möglichkeiten meiner Vergütung informieren. In der Regel werde ich einen Vorschuss verlangen, der einen Großteil der zu erwartenden Gebühren im jeweiligen Verfahrensstand abdeckt.